Ökokonto

 

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen ausgeglichen oder ersetzt werden (§ 15 BNatSchG). Die Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg regelt das Verfahren, die Zuständigkeiten, die Bewertung und Anrechnung zu vorgezogenen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen). Als Ökokonto-Maßnahme können u. a. die Verbesserung der Biotopqualität, die Schaffung höherwertiger Biotoptypen oder die Förderung spezisfischer Arten angerechnet werden (s. ÖKVO 2010). Die Bewertung und Anrechnung erfolgt durch Ökopunkte. 

Gemeinden können durch die Anlage von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen frühzeitig Ökopunkte generieren und diese bei Gebrauch (z. B. bei Bauvorhaben) einsetzen. 

 

Unser Büro verwaltet die Ökokonten u.a. für die Stadt Endingen und die Gemeinden Denzlingen, Riegel und Sasbach a.K. Unsere Tätigkeiten umfassen dabei die Flächensuche und Bewertung, die Planung und Umsetzung der Maßnahmen, die Erstellung von Pflegekonzepten sowie das Monitoring der umgesetzten Maßnahmen.