Umweltfachbeiträge

 

Die Erstellung von Gutachten in Bezug auf die Prüfung von Umweltbelangen gehöhrt zu unseren Arbeitsschwerpunkten. Dabei werden die Auswirkungen von Eingriffen in Natur und Landschaft auf die jeweiligen Schutzgüter dargestellt und bewertet. Die Aufgaben setzten sich meist aus umfangreichen Bestandserfassungen, der Bewertung und Digitalisierung von Daten sowie der Erstellung von Plänen und Maßnahmenkonzepten und einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zusammen. In diesem Rahmen ist eine enge und effiziente Zusammenarbeit mit den Gemeinden und beteiligten Ingenieurbüros für uns eine Selbstverständlichkeit. 

Die Gutachten umfassen ein weites Spektrum, welches den jeweiligen Gesetzesgrundlagen und Anforderungen entsprechen muss.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Typen unserer Gutachten.

Landschaftspflegerischer Begleitplan

 

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist der zentrale Umweltfachbeitrag auf der Ebene der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in dem alle wesentlichen Aspekte zu Natur und Landschaft im Untersuchungsraum dargestellt werden. Dieser Umweltfachbeitrag dient in erster Linie der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Eingriffsregelung, Gebiets- und Artenschutz). 

Umweltbericht

 

 

Bei Bauvorhaben ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Zudem sind die Aspekte des Artenschutzes gemäß §§ 19 und 44 BNatSchG zu beachten. Der Grünordnungsplans (GOP) für den Bebauungsplan wird meist in den Umweltbericht integriert. 

Umweltbeitrag

 

 

Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a bzw. 13b BauGB werden Umweltbeiträge ohne Eingriffs-Ausgleichs-Regelung aber unter besonderer Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange erstellt.

Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung

 

Liegt ein Vorhaben innerhalb oder in der Nähe von ausgewiesenen FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) oder Vogelschutzgebieten muss zur Beurteilung, der durch das Vorhaben entstehenden Aus­wirkungen auf die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Natura 2000 Gebiets, vorerst eine Vorprüfung und evtl. eine Vertäglickeitsprüfung durchgeführt werden.