Unser Büro wurde von den Gemeinden Denzlingen und Riegel am Kaiserstuhl für die Erstellung eines Biotopverbundkonzepts beauftragt. In engem Austausch mit dem/der jeweiligen Biotopverbundschafter/-in erarbeiten wir auf Grundlage bisheriger Daten wie Schutzgebietskulisse, Regionalplan und umgesetzter sowie geplanter Kompensationsflächen ein realistisch umsetzbares, grenzübergreifendes Konzept zum Biotopverbund wertgebender Arten.
Der Biotopverbund ist im Naturschutzgesetz verankert und dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen (§ 21 (1) BNatSchG). Ziel ist es, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche in Baden-Württemberg auszubauen (§ 22 NatSchG). Grundlage hierfür ist der Fachplan Landesweiter Biotopverbund Offenland inklusive Generalwildwegeplan und der Fachplan Gewässerlandschaften.
Bei der Schaffung des landesweiten Biotopverbunds sind insbesondere die Städte und Gemeinden verpflichtet, Biotopverbund-Planungen zu erstellen und planungsrechtlich zu sichern. Zudem sollen auch Biotopverbund-Maßnahmen umgesetzt werden. Hierfür wurden die Fördersätze der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für kommunale Biotopverbund-Planungen auf 90 Prozent erhöht (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft).